Der Aufsichtsrat ist ein notwendiges (dh zwingend einzurichtendes) Organ der Aktiengesellschaft, das vor allem Kontroll-, in wenigen Ausnahmefällen aber auch Geschäftsführungsfunktionen wahrnimmt.
Der Aufsichtsrat ist ein notwendiges (dh zwingend einzurichtendes) Organ der Aktiengesellschaft, das vor allem Kontroll-, in wenigen Ausnahmefällen aber auch Geschäftsführungsfunktionen wahrnimmt.