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Aufsichtsrat – Aktiengesellschaft

GesellschaftsrechtKapitalgesellschaftenMader/BrandstätterJuni 2026

Der Aufsichtsrat ist ein notwendiges (dh zwingend einzurichtendes) Organ der Aktiengesellschaft, das vor allem Kontroll-, in wenigen Ausnahmefällen aber auch Geschäftsführungsfunktionen wahrnimmt. 

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