Das NISG 2026 sieht für die erfassten Einrichtungen Verpflichtungen zur Governance und zu Risikomanagementmaßnahmen sowie Berichtspflichten bei erheblichen Sicherheitsvorfällen vor. Bei Nichteinhaltung der Pflichten im Bereich der Cybersicherheit drohen Geldbußen bis zu € 10 Mio oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Leitungsorgane können bei Pflichtverletzungen persönlich haften.

