Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der NIS-2-RL bzw des österreichischen Umsetzungsgesetzes fallen, haben eine Reihe an Pflichten umzusetzen. Der Frage, ob die NIS-2-RL auf das eigene Unternehmen anwendbar ist, kommt daher eine große praktische Bedeutung zu. Ihre Beantwortung kann – gerade in Konzernverhältnissen – aber herausfordernd sein und komplexe Berechnungen notwendig machen.