Der Begriff Wald wird im allgemeinen Sprachgebrauch sehr häufig verwendet. Der rechtliche Begriff Wald ist davon zu unterscheiden und richtet sich die Auslegung des rechtlichen Begriffes nach dem ForstG 1975. Ob ein Wald iSd Gesetzes vorliegt, ist nach § 1a ForstG 1975 zu beurteilen. Bestehen Zweifel, ob eine Fläche als Wald zu qualifizieren ist, so ist ein Feststellungsverfahren nach § 5 ForstG 1975 von Amts wegen oder auf Antrag durchzuführen. Nur auf Flächen die rechtlich als Wald anzusehen sind, ist das ForstG 1975 anwendbar.