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Visaangelegenheiten

VerwaltungsrechtAsylrechtKilicSeptember 2025

Visa müssen von ausländischen Staatsangehörigen bei den österreichischen Vertretungsbehörden beantragt werden, um die Einreise in ein bestimmtes Land oder einen dortigen Aufenthalt zu ermöglichen. Sie werden für kurzfristige Aufenthalte von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen erteilt. Für Staatsangehörige der EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz besteht für Einreise und Aufenthalt in Österreich keine Visumspflicht.

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