Kurzarbeit: Begriffsbestimmung

Coronavirus ÜbersichtCoronavirus - ArbeitsrechtArbeitshilfenNiederfrinigerJänner 2024

Änderungsbegehren

Antrag auf Änderung eines laufenden Kurzarbeitsprojekts

Arbeitszeitausfall

Anteil der infolge der Kurzarbeit ausfallenden Arbeitszeit

Auffüllpflicht

Pflicht des Arbeitgebers, anstelle eines in der Kurzarbeit ausgeschiedenen Arbeitnehmers einen neuen Arbeitnehmer einzustellen

Ausfallstunden

Anzahl der infolge Kurzarbeit ausfallenden Arbeitsstunden

Bemessungsmonat

Der letzte volle entlohnte Kalendermonat vor Beginn der Kurzarbeit, der die Grundlage für die Bemessung der Kurzarbeitsunterstützung, der Kurzarbeitsbeihilfe und der Sozialversicherungsbeiträge darstellt

Beschäftigtenstand

Anzahl der während der Kurzarbeit im Unternehmen/Betrieb/Betriebsteil beschäftigten Arbeitnehmer, exklusive der geringfügig Beschäftigten

Bruttozuschlag

Ab 1.7.2022 zu zahlender Zuschlag zum Mindestbruttoentgelt in Höhe von 9 % (bei einer Nettoersatzrate von 85 %) bzw 16 % (bei einer Nettoersatzrate von 80 %). Damit wird erreicht, dass nunmehr alle AN im Ergebnis 90 % ihres bisherigen Nettoeinkommens erhalten.

Durchführungsbericht

Bericht, mit welchem dem AMS die Durchführung der Kurzarbeit und der Beschäftigtenstand am Ende der Kurzarbeit gemeldet wird

eAMS-Konto

Internetportal des AMS für Unternehmer

Endabrechnung

letzte Teilabrechnung der Kurzarbeit mit dem AMS

Erstbegehren

Antrag auf erstmalige oder frische Gewährung der Kurzarbeitsbeihilfe

Förderungsmitteilung

Mitteilung des AMS an den Unternehmer, in welchem diesem die Kurzarbeitsbehilfe genehmigt wird

Kurzarbeitsbegehren

Antrag auf Gewährung der Kurzarbeitsbeihilfe

Kurzarbeitsbeihilfe

Förderung des AMS für die infolge von Kurzarbeit ausfallende Arbeitszeit

Kurzarbeitsunterstützung

Vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zu zahlender teilweiser Ausgleich der infolge von Kurzarbeit auftretenden Entgelteinbußen

Lockdown

Zeiträume des Lockdowns iSd Kurzarbeitsrichtlinie gem AMS-Vorstandsverfügung:

  • Oberösterreich: 15. 11. bis 16. 12. 2021
  • Burgenland, Tirol und Vorarlberg: 22. 11. bis 11. 12. 2021
  • Kärnten, Niederösterreich, Salzburg und Steiermark: 22. 11. bis 16. 12. 2021
  • Wien: 22. 11. bis 19. 12. 2021

Mindestbruttoentgelt

Jenes Bruttoentgelt, welches der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer während der Kurzarbeit mindestens zu bezahlen hat

Nettoersatzrate

Jener Prozentsatz, zu dem das Nettoentgelt des Arbeitnehmers während der Kurzarbeit mindestens aufrecht zu erhalten ist

ÖNACE-Klassifikation

Österreichische Klassifikation der wirtschaftlichen Tätigkeiten. Diese wird von der Statistik Austria vorgenommen. Auskünfte sind über klm@statistik.gv.at möglich

Sozialpartnervereinbarung

Vereinbarung zwischen den zuständigen Sozialpartnern, Arbeitgeber und Betriebsrat bzw Arbeitnehmer

Teilabrechnung

monatliche Abrechnung der Kurzarbeitsbeihilfe mit dem AMS

Verlängerungsbegehren

Antrag auf Verlängerung eines laufdenden Kurzarbeitsprojekts

„vollentlohnter Monat“

voller entlohnter Kalendermonat, der vor der Kurzarbeit vorliegen muss, s auch „Bemessungsmonat“