Im Rahmen der COVID-19 Gesetzgebung wurden diverse Regelungen geschaffen, die sowohl materielle Änderungen als auch den Fristenlauf in Verfahren betroffen betreffen. So wurden die Fristen für zivil- und verwaltungsrechtliche Verfahren bis zum 30.04.2020 unterbrochen und begannen per 01.05.2020 wieder zu laufen. Dies findet sich auch neben materiellen Änderungen im Vereinsrecht wieder.
Stand. 06.05.2020