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Feststellungsverfahren

VerwaltungsrechtVergaberechtGruber-HirschbrichOktober 2024

Im Feststellungsverfahren soll grundsätzlich nach der Zuschlagserteilung bzw nach dem Widerruf eines Vergabeverfahrens geklärt werden, ob ein Verstoß gegen das Vergaberecht vorliegt, zB die Wahl der Direktvergabe rechtswidrig war (§ 353 BVergG 2018).

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