Immobilienkrediten kommt vor allem im Bereich der privaten Bau- und Wohnfinanzierung (sog „Wohnkredite“) enorme wirtschaftliche Bedeutung zu. Dabei handelt es sich in aller Regel um Verbraucherkredite, auf welche – je nach zeitlichem Anwendungsbereich – vorrangig die Regelungen des BWG, VKrG oder HIKrG Anwendung finden. Immobilienkredite (im Bereich der gewerblichen Immobilienfinanzierung), die keine Verbraucherkreditverträge sind, unterliegen den §§ 983 ff ABGB.