Nachhaltigkeit ist mittlerweile ein wichtiges Thema für Konsumenten. Viele richten ihr Kaufverhalten danach aus und entscheiden sich eher für „grüne“ Produkte. Dieser Trend ist auch der Angebotsseite nicht entgangen, was sich in der Bewerbung von Produkten und Dienstleistungen niederschlägt. Rechtlich relevant ist das vor allem dann, wenn Werbeaussagen mehr Nachhaltigkeit versprechen, als die Produkte tatsächlich bieten. Derartige Sachverhalte sind allen voran am Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), insb dem dortigen Irreführungsverbot, zu messen.[1]