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FlexKapG – Formwechselnde Umwandlungen von FlexCo und in FlexCo

GesellschaftsrechtKapitalgesellschaftenGruberJuli 2024

Das FlexKapGG sieht die Möglichkeit formwechselnder Umwandlungen vor. Daher können FlexCo in GmbH oder AG und umgekehrt GmbH oder AG in FlexCo umgewandelt werden. Die Umwandlungen sind identitätswahrend; es wird also kein Vermögen übertragen, es kommt weder zur Gesamtrechtsnachfolge noch zur Einzelrechtsnachfolge. Die umgewandelte Gesellschaft wird bloß im neuen „Rechtskleid“ fortgesetzt. 

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