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Einlagenrückgewähr und Leistungsbeziehungen im Konzern

GesellschaftsrechtKapitalgesellschaftenHanzl/Reichl-GeißlerMärz 2023

Das Verbot der Einlagenrückgewähr ist nicht nur im Verhältnis zwischen Gesellschaften und deren unmittelbaren Gesellschaftern (sohin zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften) anzuwenden, sondern gilt – zum Schutz vor Umgehungen – bspw auch im Verhältnis zwischen zwei Schwestergesellschaften bzw Großmutter- und Enkelgesellschaften.

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