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Sektoren

VerwaltungsrechtVergaberechtKuzmanovNovember 2020

Die sog Sektorenauftraggeber sind in den Bereichen Gas, Wärme, Elektrizität, Wasser, Verkehr, Postdienste, Förderung von Erdöl, Gas und Kohle sowie der Bereitstellung von Häfen und Flughäfen tätig. Da in diesen Märkten zT ein entwickelter Wettbewerb besteht, ist die Gefahr, sich bei der Leistungsbeschaffung von anderen als wirtschaftlichen Überlegungen leiten zu lassen, geringer. Daher gilt bei der Allgemeinversorgung ein erleichtertes Vergaberegime, welches allerdings auch private Auftraggeber, die eine Sektorentätigkeit aufgrund eines besonderen bzw ausschließlichen Rechts ausüben, umfasst.

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