Generell werden die Regelungen des Warenkaufs auf alle Kaufverträge über Waren (bewegliche Sachen) und Wertpapiere angewendet, soweit zumindest eine Partei Unternehmer ist. Sie sind auch auf Werkverträge und Tauschverträge anwendbar. Die Normen betreffen Annahmeverzug, Schadenersatz aus Nichterfüllung, Mängelrüge, Aufbewahrungspflicht und Notverkauf.