Die KI-VO sieht in Kapitel VII die Einrichtung einer vielschichtigen Governance-Struktur vor. Sowohl nationale Behörden als auch Einrichtungen auf Unionsebene sollen eine einheitliche Umsetzung und wirksame Durchsetzung der KI-VO sicherstellen.
Die KI-VO sieht in Kapitel VII die Einrichtung einer vielschichtigen Governance-Struktur vor. Sowohl nationale Behörden als auch Einrichtungen auf Unionsebene sollen eine einheitliche Umsetzung und wirksame Durchsetzung der KI-VO sicherstellen.
