In diesem Briefing werden datenbezogene Vorgaben und Daten-Governance nach der KI-Verordnung behandelt.
Einleitung
Art 10 KI-VO normiert datenbezogene Mindestanforderungen sowie Daten-Governance- und Datenverwaltungsverfahren für Trainings-, Validierungs- und Testdatensätze. Der Hintergrund ist, dass die Qualität, der für die Entwicklung eines KI-Systems eingesetzten Daten maßgeblich für deren Ausgaben ist.

