Die betroffene Person hat – wie auch bisher – zahlreiche Rechte gegenüber dem Verantwortlichen. Dazu zählen das Auskunftsrecht, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung, das Widerspruchsrecht und das Recht keiner automatischen Einzelfallentscheidung (Profiling) zu unterliegen. Neu in der DSGVO ist das Recht auf Vergessenwerden, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung.