Die Europäische Genossenschaft (Societas Cooperativa Europaea; SCE) ist eine supranationale Gesellschaftsform, die auf der VO (EG) 1435/2003 („SCE-VO“) beruht. Sie soll ein grenzüberschreitendes genossenschaftliches Tätigwerden im gesamten Gebiet der Union oder in Teilen davon ermöglichen (vgl ErwGr 12 SCE-VO). Die SCE verfügt über Rechtspersönlichkeit. Ihr in Geschäftsanteile zerlegtes Grundkapital und ihre Mitgliederzahl sind veränderlich. Eine Außenhaftung der Mitglieder besteht nicht.