Eine Konzernierung an sich kann die Wissenszurechnung nicht begründen, diese richtet sich vielmehr nach der Einzelgesellschaft. Eine zeitliche Grenze oder Unterbrechung der Wissenszurechnung ist vom Einzelfall abhängig.
Wissenszurechnung im Konzern
Rsp des OGH und Meinungen in der Literatur
Nach dem Schrifttum begründet die konzernrechtliche Verbundenheit keine Zurechnung.1