Bei der Insolvenzprüfung handelt es sich um die Überprüfung, ob eine Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet und somit materiell insolvent im Sinne der IO ist. Die Leitungsorgane von Gesellschaften müssen eine solche Insolvenzprüfung bei Vorliegen gewisser Krisenindikatoren durchführen. Die Verletzung der Pflicht zur Insolvenzprüfung kann insb auch eine persönliche Haftung sowie allenfalls ebenso eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der Leitungsorgane begründen.