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Gestaltung des Innenverhältnisses der OG

GesellschaftsrechtPersonengesellschaftenGruberAugust 2023

Das Personengesellschaftsrecht kennt kaum Formvorschriften. Entsprechend ordnet § 108 UGB an, dass sich die Rechtsverhältnisse der Gesellschafter untereinander nach dem Gesellschaftsvertrag richten, während die Vorschriften der §§ 109 bis 122 UGB über das Innenverhältnisses nur subsidiär gelten.

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