Abkommen über Soziale Sicherheit mit Kanada

GesetzgebungPersonalrechtLindmayrMärz 2023

Neues Abkommens im Bereich der sozialen Sicherheit zwischen der Republik Österreich und Kanada inkl Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens; Ermöglichung der Pensionsberechnung nach europäischem Recht, Anpassung an in jüngster Zeit geschlossene bzw revidierte bilaterale Abkommen

Inkrafttreten

1.7.2023

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

31.3.2023

Betroffene Normen

 

Betroffene Rechtsgebiete

 

Quelle

BGBl III 2023/47

Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit zwischen der Republik Österreich und Kanada, BGBl III 2023/47 (AB 1083 BlgNR 27. GP ; RV 1037 BlgNR 27. GP )

Verwaltungsvereinbarung zwischen dem österreichischen Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und dem kanadischen Ministerium für Arbeit und soziale Entwicklung zur Durchführung des Abkommens im Bereich der sozialen Sicherheit zwischen der Republik Österreich und Kanada, BGBl III 2023/48

Das Abkommen baut auf dem alten Abkommen auf und enthält mit Ausnahme der neuen Pensionsberechnung keine grundsätzlichen Änderungen im Vergleich zur derzeit geltenden Rechtslage; allerdings wurden einige Änderungen vorgenommen (zB umfassende Datenschutzregelung), um es in materiellrechtlicher Hinsicht weitestgehend den in letzter Zeit von Österreich geschlossenen Abkommen anzupassen.

Das Abkommen ist in fünf Abschnitte gegliedert:



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