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BGBl III 47/2023

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

(NR: GP XXVII RV 1031 AB 1083 S. 125 . BR: AB 10766 S. 931 .)

47. Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit zwischen der Republik Österreich und Kanada

47.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit zwischen der Republik Österreich und Kanada

[Abkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Abkommen in französischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die Notifikationen gemäß Art. 32 des Abkommens wurden am 6. Dezember 2021 bzw. 1. März 2023 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 32 mit 1. Juli 2023 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Anlage 3

Anlage 3 

Nehammer

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