Pfandbriefgesetz ua

GesetzgebungWirtschaftsrechtKriwanekDezember 2021

Schaffung einer modernen, einheitlichen Rechtsgrundlage für gedeckte Schuldverschreibungen anlässlich der Umsetzung der RL (EU) 2019/2162

Inkrafttreten

8.7.2022

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

13.12.2021

Betroffene Normen

BWG, ESAEG, FMABG, IO, PfandBG, ua

Betroffene Rechtsgebiete

Bankrecht

Quelle

BGBl I 2021/199, 388/BNR , AB 1145 , RV 1029 BlgNr 27. GP ; 105/ME

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Pfandbriefe (Pfandbriefgesetz – PfandBG) erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Hypothekarund Immobilienkreditgesetz, die Insolvenzordnung, das Insolvenzrechtseinführungsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz geändert werden  (BGBl I 2021/199388/BNR , AB 1145 , RV 1029 BlgNr 27. GP ; 105/ME)

Anlässlich der Umsetzung der RL (EU) 2019/2162 [über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen...] wird eine moderne, einheitliche Rechtsgrundlage für gedeckte Schuldverschreibungen geschaffen, indem die drei bestehenden nationalen Rechtsgrundlagen inhaltlich harmonisiert und durch ein einheitliches Bundesgesetz für sämtliche Arten von gedeckten Schuldverschreibungen ersetzt werden.

Mit der Schaffung des neuen Pfandbriefgesetzes (PfandBG) soll sichergestellt werden, dass zukünftig alle Arten von gedeckten Schuldverschreibungen emittiert werden können. Der Begriff der gedeckten Schuldverschreibungen umfasst die in Österreich geltenden Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, etc und fundierten Bankschuldverschreibungen. Durch die Einbettung der einheitlichen österreichischen Rechtsgrundlage in den unionsrechtlichen Rechtsrahmen soll die Attraktivität des österreichischen Marktes für gedeckte Schuldverschreibungen erhöht, eine  effiziente Finanzierungsquelle für die Banken geschaffen und eine mögliche Wettbewerbsverzerrung innerhalb der EU beseitigt werden.

Ua sind sind  folgende Regelungen vorgesehen:

Als Datum des Inkrafttretens ist der 8. 7. 2022 vorgesehen.

 

 



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