Änderung des MSchG (Freistellung von Schwangeren)

GesetzgebungPersonalrechtLindmayrDezember 2021

Verlängerung der Freistellung von nicht geimpften Schwangeren bis Ende 2021 – weitere Verlängerung bis 31.3.2022 geplant

Inkrafttreten

29.10.2021

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

10.12.2021

Betroffene Normen

MSchG

Betroffene Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Quelle

BGBl I 2021/184

Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird, BGBl I 2021/184 vom 28. 10. 2021 (AB 1086 BlgNR 27. GP )

Mit dem Bundesgesetz wird die Sonderfreistellung für werdende Mütter während der COVID-19-Pandemie bis 31. 12. 2021 verlängert (zur letzten Verlängerung siehe BGBl I 2021/119; siehe auch hier) – eine weitere Verlängerung bis 31. 3. 2022 ist geplant (Initiativantrag 2073/A idF Ausschussbericht 1226 BlgNR 27. GP ). 

Nicht geimpfte werdende Mütter sind weiterhin ab der 14. Schwangerschaftswoche bis zum Beginn eines Beschäftigungsverbotes nach § 3a MSchG freizustellen, wenn sie in ihrer Arbeit physischen Kontakt zu anderen Personen haben und keine alternative Beschäftigung möglich ist (zB Wechsel des Arbeitsplatzes, Homeoffice). Auch Schwangere, die zwar geimpft sind, aber keinen ausreichenden Impfschutz aufweisen, können von der Arbeit freigestellt werden; vollständig gegen SARS-CoV-2 geimpfte Schwangere sind vom Freistellungsanspruch ausgenommen (ab 1.1.2022 betrifft dies Schwangere, die bereits die 3. Impfung erhalten haben). Wie lange von einem vollständigen Schutz ausgegangen werden kann, soll sich nach den aktuellen Empfehlungen des nationalen Impfgremiums richten.

Die Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts; dem Arbeitgeber wird das Entgelt auf Antrag vom Bund ersetzt.

Auch erfolgte Freistellungen zwischen 1. 10. 2021 und 29. 10. 2021 sind erstattungsfähig. Es genügt, einen Antrag auf Kostenerstattung beim Krankenversicherungsträger zu stellen, da alle Freistellungen einer Schwangeren als eine zusammenhängende Freistellung gelten.

Hinweis
Zur Sonderfreistellung von Schwangeren siehe außerdem folgende Infos:



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