Grace-Period-Gesetz

GesetzgebungSteuerrechtBleyerApril 2024

Begleitende Kontrolle und Antrag auf Prüfung bei Übergabe im Familienverband

Inkrafttreten

1.12.2024

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Vorschlag

Letzte Änderung

10.4.2024

Betroffene Normen

BAO

Betroffene Rechtsgebiete

Verfahrensrecht

Quelle

RV 2510 BlgNR 27. GP

Bundesgesetz, mit dem die GewO, das ASchG und die BAO geändert werden sollen (Grace-Period - Gesetz); RV 10. 4. 2024, 2510 BlgNR 27. GP
 (ME 23.10. 2021, 149/ME 27. GP )

Die Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm 2020-2024 zum Ziel gesetzt, Erleichterungen für Betriebsübergaben zu schaffen. Ziel ist es mit dem Grace-Period – Gesetz insbesondere Familienunternehmen sowie KMU in der Zeit der Betriebsübergabe zu unterstützen.

Im Bereich des Abgabenrechts soll für Unternehmer die Möglichkeit geschaffen werden, während des Übergabeprozesses durch die Abgabenbehörde begleitet zu werden („Begleitung einer Unternehmensübertragung“). Dieser Abbau von Hürden bei Betriebsübergaben umfasst mehrere Aktivitäten, die die Übertragung von Unternehmen an neue Eigentümer (zB in einem Familienbetrieb an die nächste Generation) erleichtern. Im Zuge dieses Prozesses werden einerseits bislang noch ungeprüfte Zeiträume des übergebenden Unternehmers geprüft, andererseits besteht die Möglichkeit, Auskunft über bereits verwirklichte oder noch nicht verwirklichte Sachverhalte zu erhalten. Diese Aktivitäten garantieren dem übernahmewilligen Unternehmer größtmögliche Rechts- und Planungssicherheit im Hinblick auf den Übertragungsvorgang und führen zu einem Abbau von Hürden bei Betriebsübergaben. 

Die Umsetzung der Begleitung einer Unternehmensübertragung bedarf einer gewissen Vorlaufzeit seitens der Abgabenbehörden (sowohl in administrativer als auch technischer Hinsicht). Daher ist ein Inkrafttreten mit 1. 12. 2024 vorgesehen.

(§ 153h bis § 153l; § 323 Abs 72 BAO)



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