Menschen entlasten – Ökologisierung fördern Vortrag an den Ministerrat am 30. 1. 2020, BMF-2020-0.066.150
Grace Period & Absetzbarkeit Arbeitszimmer Vortrag an den Ministerrat am 26. 2. 2020, BMF-2020-0.135.926 , am 16. 10. 2020, 2020-0.673.426 und am 19. 10. 2021, BMF: 2021-0.732.684
=> ME bleibt abzuwarten
Geplante Änderungen ab 2020/2021
- Tarifsenkung der Lohn- und Einkommensteuer der ersten Steuerstufe (von 25 %) auf 20 % (==> wird gem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 – aufgrund der Coronaviruskrise – auf 2020 vorgezogen);
- Verlängerung des Spitzensteuersatzes von 55 % für Einkommen über 1 Mio Euro (==> Umsetzung durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020);
- Leichtere Absetzbarkeit von Arbeitszimmern (bis maximal € 1.200,- jährlich im betrieblichen Bereich, insb für EPUs) ==> zur Umsetzung siehe das LN Briefing Arbeitsplatzpauschale
- Entlastungen für die Landwirtschaft:
- Erhöhung der Buchführungsgrenze auf € 700.000,- (==> Umsetzung durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020), Absenkung des fiktiven Ausgedinges auf 10%, Erhöhung der PV-Beitragsgrundlage für hauptberuflich Beschäftigte bis 27 Jahre, Angleichung der KV-Mindestbeitragsgrundlage auf das ASVG-Niveau (==> Umsetzung durch BGBl I 2020/73);
- Schaffung einer 3-Jahres-Verteilung für Gewinne in der Landwirtschaft (==> Umsetzung durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020);
- Ökologisierende Maßnahmen:
- Festlegung der Flugticketabgabe auf einheitlich € 12,- (==> Umsetzung durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020);
- Ökologisierung der Normverbrauchsabgabe (ua Überarbeitung der CO2-Formel mit Aufhebung der Deckelung);
- Ökologisierung der bestehenden LKW-Maut;
- Ökologisierung Dienstwagenprivileg für neue Dienstwägen (stärkere Anreize für CO2-freie Dienstwägen);
- Ökologisierung und Erhöhung der Treffsicherheit des Pendlerpauschales;
- Kampf gegen den Tanktourismus und LKW-Schwerverkehr aus dem Ausland.
Geplante Änderungen ab 2022
- Senkung der zweiten und dritten Steuerstufe der Lohn- und Einkommensteuer (von 35 %) auf 30 % und (von 42 %) auf 40 % (==> Umsetzung durch die Ökosoziale Steuerreform);
- Anhebung des Familienbonus Plus auf € 1.750,- und des Kindermehrbetrags auf € 350,- (==> Umsetzung mit höheren Beträgen durch die Ökosoziale Steuerreform);
- Einführung einer Begünstigung für Mitarbeitererfolgsbeteiligungen (==> Umsetzung durch die Ökosoziale Steuerreform);
- Ausweitung Gewinnfreibetrag: Investitionserfordernis erst ab einem Gewinn von € 100.000,-;
- weitere Erhöhung der Grenze von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) auf € 1.000,- (==> Umsetzung durch die Ökosoziale Steuerreform);
- Einführung eines Gewinnrücktrages für Einnahmen-und Ausgabenrechner (analog zur Lösung für Künstler)
Im Regierungsprogramm weiters vorgesehen
- Senkung der Körperschaftsteuer auf 21% (==> Umsetzung einer Senkung auf 23 % durch die Ökosoziale Steuerreform);
- Vereinfachung von Betriebsübergaben: Einführung einer „Grace Period“ für Übergaben von kleineren und mittleren Unternehmen ==> Umsetzung durch das Grace-Period-Gesetz;
- Steueranreizmodell für die österreichische Filmproduktion;
- Senkung des USt-Satzes für Damenhygieneartikel (==> Umsetzung durch das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz);
- Abschaffung der Schaumweinsteuer (==> wurde durch das 19. COVID-19-Gesetz umgesetzt);
- Neukodifikation des EStG;
- Zusammenfassung der selbständigen Einkünfte und der Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu einer Einkunftsart;
- Zusammenführung der „Sonderausgaben“ und der „außergewöhnliche Belastungen“ unter dem Begriff „Abzugsfähige Privatausgaben“.
Hinweis
Zum Volltext des Regierungsprogramms 2020 – 2024 siehe ua folgenden Link .