Jetzt das Richtige tun. Für Österreich
Vortrag an den Ministerrat am 5. 3. 2025, 2025-0.170.287
Steuern/Finanzen
- Um klare Leistungsanreize zu setzen und das Ausmaß geleisteter Arbeitsstunden in Österreich zu erhöhen, bekennt sich die Bundesregierung dazu, Überstunden bzw Zuschläge steuerlich besser zu begünstigen.
- Detailregelung erfolgt im Zuge der Sozialpartnerschaft gemeinsam mit der Bundesregierung.
Arbeiten im Alter
- Für Personen in einer echten Alterspension (keine vorzeitige Alterspension) soll ein neues Modell des Zuverdienstes durch die Bundesregierung mit den Sozialpartnern entwickelt werden.
- Folgende Eckpunkte:
- Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer.
- Dienstgeberinnen und Dienstgeber entrichten den halben Beitrag zur PV und KV; restliche Lohnnebenkosten bleiben gleich.
- Keine Aufwertung des Pensionskontos.
- Das Zuverdiensteinkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird mit 25% endbesteuert (Abzugssteuer).
- Der Deckel für das begünstigte Einkommen ist noch zu klären.
- Inkrafttreten ab 1. 1. 2026 und Evaluierung nach zwei Jahren.
Steuerfreie MA-Prämie
- Einführung einer verbesserten steuerfreien MA-Prämie (bis zu € 1.000,- freigestellt, nicht gesatzt), für 2025 & 2026 werden dafür je EUR 125 Mio zur Verfügung gestellt.
- Für eine etwaige Verlängerung erfolgt eine Evaluierung.
Pauschalierung
- Ab 2025 soll die Basispauschalierung inkl. Vorsteuerpauschale zuerst auf € 320.000,- sowie 13,5 % und ab 2026 auf € 420.000,- sowie 15% angehoben werden.
Belegausstellung
- Unter der Beibehaltung von Betrugssicherheit und Erhalt aller Umsätze in der Registrierkasse („Verkettung“) wird die Belegausstellungspflicht bis € 35,- abgeschafft („Ausdruck“) und darüber hinaus als Alternative ein digitaler Beleg eingeführt. Auf Wunsch der Konsumentinnen/Konsumenten wird ein gedruckter Beleg ausgehändigt.
- Vereinfachungen Registrierkasse (15-Waren-Regelung Dauerrecht), Vereinfachung Wareneingangsbuch und Kalte-Hände-Regelung.
Lohnnebenkosten
- Bis zur Mitte der Regierungsperiode werden – abhängig von der konjunkturellen und budgetären Entwicklung – die LNK in einem ersten Schritt gesenkt. Ziel ist dann eine weitere stufenweise Entlastung ausschließlich im Rahmen des FLAF (3,7%). Dies erfolgt bei budgetärer Sicherstellung des Erhalts der FLAF- Leistungen.
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Senkung der Lohnnebenkosten: Die Bundesregierung bekennt sich zur Wettbewerbsfähigkeit Österreichs und setzt sich auf europäischer sowie nationaler Ebene für deren Steigerung – insbesondere im internationalen Vergleich – ein. Dies erfolgt durch eine Schwerpunktsetzung zur Senkung von Energiekosten, Bürokratiekosten sowie Lohnstückkosten, insbes LNK/Arbeitskosten.
Luxustangente
- Die Bundesregierung bekennt sich – unter Budgetvorbehalt – zu einer Anhebung in Richtung € 65.000,-.
- Erster Schritt: Anhebung ab 2027 auf € 55.000,-.
Ausnahme NoVA N1/Klein-LKW
- Befreiung N1/Klein-LKWs von der NoVA ab 1. 7. 2025.
- „Heimfahrerregelung“: Klarstellung einer praktikablen Regelung für „Heimfahrer“ mit Klein-LKWs.
Sonderabschreibungen
- Abschreibungsdauern insgesamt evaluieren und Prüfung der Anpassung auf die tatsächlichen Nutzungsdauern.
- Abschreibungen unter möglichst großer Vermeidung von Mitnahmeeffekten und Fokus auf Ausrüstungsinvestitionen sowie Bauinvestitionen mit Fokus auf Sanierung im Hinblick auf budgetäre Möglichkeiten prüfen.
Gewinnfreibetrag anheben
- Ab 1. 1. 2027 wird der Grundfreibetrag von 15 % bis € 33.000,- auf 15 % von € 50.000,- dauerhaft angehoben.
Einkommensteuer
- Verlängerung EStG-Steuersatz 55 % um 4 Jahre.
- Die Bundesregierung bekennt sich zum Leistungsprinzip. Sowohl die bezahlten Arbeitsstunden als auch die (unbezahlten) „Care“-Stunden tragen zum Wohlstand in Österreich bei. Um das Angebot an geleisteten bezahlten Arbeitsstunden zu erhöhen und die Beschäftigung zu fördern sowie den privaten Konsum und das Wirtschaftswachstum zu stärken, sollen steuerliche Anreize bzw Senkungen – sofern budgetär sowie konjunkturell möglich – implementiert werden.
- Weiters soll der Freibetrag im Rahmen der Besteuerung der sonstigen Bezüge (13. & 14. Monatsgehalt) angehoben werden sowie eine Evaluierung der Höhe der Steuerbefreiungen für Zuwendungen des Arbeitgebers an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zB bei Betriebsveranstaltungen sowie steuerfreie Mitarbeitergutscheine erfolgen (§ 3 EStG).
Vereinfachung des Steuerrechts, inbes der Lohnverrechnung und der Arbeitnehmerveranlagung
- Die Bundesregierung bekennt sich zu einer Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes, der Lohnverrechnung und der Arbeitnehmerveranlagung.
- Die Arbeit an der Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes wird fortgesetzt mit dem Ziel, ein neues Einkommensteuergesetz zu erlassen.
- Angestrebt wird ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Vereinfachung, Entbürokratisierung und Digitalisierung der Lohnverrechnung und der Arbeitnehmerveranlagung.
- Die Arbeitnehmerveranlagung soll unter anderem durch eine Prüfung der Höhe von zB Veranlagungsfreibetrag und Werbungskostenpauschale oder eine Reform der außergewöhnlichen Belastungen vereinfacht werden.
- Im Sinne einer besseren Sichtbarkeit mit dem Ziel, positive Arbeitsanreize zu setzen, wird die Möglichkeit geprüft, die Negativsteuer unbürokratisch in die Lohnverrechnung zu integrieren.
Ökologisierung der Förderungen
- Die Bundesregierung strebt eine Ökologisierung der direkten Förderungen im nationalstaatlichen Kompetenzbereich an. Eine Reform dieser Subventionen setzt einen Schritt in Richtung Kostentransparenz und unterstützt damit sowohl die klimapolitischen Ziele als auch eine effizientere Mittelverwendung.
Betriebsübergaben
- Österreich ist das Land der Familienunternehmen. Um Betriebsübergaben an die nächste Generation wesentlich zu erleichtern, wird der steuerliche Veräußerungsfreibetrag ab 1. 1. 2027 von € 7.300,- auf € 45.000,- angehoben. Zusätzlich entfällt für die Nutzung des „Hälftesteuersatzes“ das Berufsverbot.
Mehr Effizienz im Steuersystem
- Um die wichtigen steuerlichen Kontroll- und Serviceaufgaben auch in Zukunft erfüllen zu können, bekennt sich die Bundesregierung zur Bereitstellung von ausreichend Ressourcen (Personal, Digitalisierung, KI) und zur Attraktivierung der Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in der Finanzverwaltung.
Vereinfachung der Quellensteuerrückerstattung
- Um die Quellensteuerrückerstattung bei grenzüberschreitenden Veranlagungen zu vereinfachen und zu beschleunigen, wird die Bundesregierung die FASTER Initiative der Europäischen Union möglichst rasch in nationales Recht überführen.
Verbesserung der Rahmenbedingungen für grenzüberschreitendes Homeoffice
- Einsatz der Bundesregierung auf internationaler Ebene (OECD, EU) für koordinierte und rechtssichere Rahmenbedingungen für grenzüberschreitendes Homeoffice/Remote-Working.
Steuerliche Themen Kapitalmarkt
- Weitere Attraktivierung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen.
- Evaluierung von Möglichkeiten zur Vorsorge für junge Menschen auch für Wertpapiere (zB ETF-Sparpläne).
- Zeitnahe Umsetzung der Sozialpartnereinigung zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (insbesondere des Generalpensionskassenvertrages)
- Der jährliche Freibetrag für Zuwendungen zur privaten Vorsorge (Zukunftssicherung, Ausgaben des DG für Versicherungs- oder Vorsorgeeinrichtungen wie bspw Prämienzahlungen für eine Lebensversicherung) wird im Rahmen der budgetären Möglichkeiten angehoben.
Förderungen/Strukturen
- Einsetzen einer Förder-Taskforce.
- Neu beschlossene Förderungen des Bundes werden grundsätzlich mit einer zielführenden Dauer befristet eingeführt. Vor Ablauf dieses Zeitraums werden Förderungen auf ihre Wirkungsorientierung und Kosteneffizienz hin evaluiert und gegebenenfalls verlängert.
- Bestehende Förderungen werden sukzessive einer Evaluierung hinsichtlich Wirkungsorientierung und Treffsicherheit unterzogen.
- Weiterentwicklung des Berichtswesens (insbesondere Förderbericht des Bundes & Transparenzdatenbank).
Steuern/Tourismus
- Die Bundesregierung prüft im UGB die Möglichkeit eines Aufwertungswahlrechtes des Bilanzansatzes von Grund und Boden auf den Verkehrswert (auch über die Anschaffungskosten hinaus), unter entsprechenden Vorkehrungen im Gläubigerschutz.
- Prüfung einer verbesserten Praxistauglichkeit der Sachbezugsregelung bei Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter-Wohnungen sowie des geldwerten Vorteils bei Kinderbetreuungsangeboten der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers sowie von Mitarbeiterrabatten.
- Trinkgeldregelungen: Evaluierung und praxistaugliche Ausgestaltung der Regelungen für die Trinkgeldpauschale inkl TRONC-Systeme.
Fiskalregeln
- Klares Bekenntnis zur Einhaltung der EU-Fiskalregeln und Erfüllung der Konsolidierungsvorgaben über den gesamten Pfad.
Stabilitätspakt
- Raschestmögliche Überarbeitung und Implementierung des österreichischen Stabilitätspakts, um die Beiträge der einzelnen Gebietskörperschaften für die fiskalischen Herausforderungen der nächsten Jahre zu koordinieren.
Reform des Bundeshaushaltsrecht
- Hierzu wird eine Arbeitsgruppe aus den für das Budget bzw die Wirkungsorientierung zuständigen Ministerien und den im Parlament vertretenen Klubs sowie des Haushaltsrechtsbeirates und des Rechnungshofes sowie Budgetdienstes eingerichtet, um gesetzliche Vorschläge mit folgenden Zielen zu erarbeiten:
- Harmonisierung der nationalen Budgetprozesse mit dem europäischen Semester
- Modernisierung des Rücklagenregimes
- Weiterentwicklung der Effektivität der Wirkungsorientierung mit Fokus auf einer gesamthaften Strategie zur Orientierung am nachhaltigen Wohlstand und Wohlergehen und Integration anderer bestehender Zielbestimmungen, wie bspw „Gender Budgeting“ oder SDGs.
- Informationsausgaben der Bundesregierung sollen transparent dargestellt werden
- Klärung der institutionellen Verankerung des Budgetdienstes
Datenbasis
- Erstellung und Weiterentwicklung einer geeigneten Datenbasis zum Einkommen österreichischer Haushalte sowie zum Arbeitszeitausmaß, ohne bürokratische Belastung für Betriebe zu generieren. Dadurch wird die Wirkungsorientierung und Treffsicherheit budgetärer Maßnahmen und Transfers erhöht und diese können auch in einer angespannten Budgetlage gezielt und einkommensabhängig geleistet werden.
Glücksspiel – steuerlich
- Die Bundesregierung wird im Bereich Glücksspiel Maßnahmen erarbeiten, um im Jahr 2025 aus dem Bereich Glücksspiel Mehreinnahmen von 50 Mio Euro, im Jahr 2026 etwa 129 Mio, im Jahr 2027 etwa 150 Mio, in den Jahren 2028 & 2029 je etwa 200 Mio, 2030 rund 220 Mio sowie 2031 240 Mio zu erzielen.
- Im Jahr 2025 setzen sich die Maßnahmen insbesondere aus der Erhöhung der Wettgebühr und der Erhöhung der Einnahmen aus dem Verwaltungskostenbeitrag zusammen.
- Weiters werden begleitende Maßnahmen ergriffen, um das illegale Glücksspiel hintanzuhalten.
- Die Wettgebühr steigt ab 1. 1. 2026 in Richtung 5% mit einer ersten Steigerung 2025.
- Anhebung der Glücksspielabgabe um 10 %.
Glücksspiel bzw Tabak
- Weiterentwicklung des Glücksspielmonopols
- Die Bundesregierung setzt die Entflechtung der unterschiedlichen Rollen des BMF im Bereich des Glücksspiels um – konkret werden die Bereiche Spielerschutz, Aufsicht, Regulierung, Lizenzvergabe sowie die fiskalischen und Eigentümerinteressen des BMFs entflochten.
- Die Zuständigkeiten im Bereich der Aufsicht und Lizenzvergabe sollen an eine unabhängige und weisungsfreie Aufsichtsbehörde (operative Glücksspielaufsicht) bzw. einen dort angesiedelten richterlichen Konzessions-Senat (Vergabe) übertragen werden. Internationalen Standards für staatliche Aufsichtsbehörden werden durch rechtlich verankerte Berichtspflichten gegenüber dem Parlament sowie Unvereinbarkeits-, Transparenz- und Compliance-Bestimmungen erfüllt.
- Die Bundesregierung bekennt sich zu einer Stärkung des Spielerschutzes und zu einem entschlossenen Vorgehen gegen illegales Glücksspiel:
- Effektiver Jugendschutz durch Neuregulierung der Lootboxes (Beteiligung von Sucht- und Jugendschutzexpertinnen und -experten sowie Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmern.
- Verschärfungen im Bereich des Automatenglücksspiels (Spieldauer, Höchsteinsätze, Gewinnhöhe, Taktung Spiele …) unter Beiziehung von Expertinnen und Experten, um Suchtgefahr zu reduzieren und Verluste zu begrenzen.
- Stärkung der finanzpolizeilichen Befugnisse zur effektiven Bekämpfung des illegalen Glücksspiels (Betriebsschließungen).
- Effektivere Durchsetzung der Strafbarkeit von Verstößen gegen das Glücksspielgesetz.
- Internetsperren und Payment-Blocking, um illegale Online-Anbieter effektiv zu bekämpfen.
- Prüfung der Einführung einer betreiberunabhängigen Spielerkarte mit verschiedenen Funktionalitäten zur Sicherung des Spielerschutzes (zB Sperrregister sowie personalisierte Spielerkonten) unter Berücksichtigung des administrativen Aufwands und der Effektivität.
- Im Bereich der Lizenzen werden folgende Modernisierungsschritte gesetzt:
- Die Lizenz der Video-Lotterie-Terminals soll auslaufen bzw. wird nicht erneut ausgeschrieben, um die Doppelgleisigkeit mit dem Landesautomatenglücksspiel zu bereinigen.
- Die Kompetenz im Bereich der Wetten wird geprüft, um flächendeckend einheitliche Aufsichts- und Spielerschutzstandards zu erreichen bei gleichzeitiger Bereinigung von Doppelgleisigkeiten. Die Wettgebühren werden auf das europäische Niveau angepasst, unter Wahrung der bisherigen Einnahmen der Gebietskörperschaften.
Modernisierung des Tabakmonopols und nachhaltige Besteuerung von Tabak und Nikotinprodukten
- Die Bundesregierung fördert die Inklusion von Menschen mit Behinderungen, indem sie ihre Möglichkeit, selbstständig als Unternehmerinnen und Unternehmer im Rahmen des Vertriebsmonopols tätig zu sein, sichert und ausbaut. Durch gezielte Maßnahmen wollen wir die Stabilität des Tabakmonopols erhalten, durch Modernisierung des Tabakmonopols (= Erweiterung des Tabakmonopols um neuartige nicht medizinische Nikotinprodukte) sichern und eine nachhaltige Besteuerung sicherstellen.
- Konkrete Maßnahmen zur Förderung der Inklusion, Modernisierung und Ausbau des Tabakmonopols:
- Neuartige Alternativprodukte (insbesondere Nikotinpouches und elektronische Zigaretten) sollen ab 2026 einer risikobasierten Verbrauchssteuer (Tabak- oder Nikotinsteuer) unterliegen und das Tabakmonopol soll durch die Einbeziehung von Nikotinpouches erweitert und modernisiert werden. Für E-Zigaretten wird die Einführung eines Lizenzsystems erwogen.
- Es soll zu einer Verwaltungsvereinfachung im Bereich der Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse (insbesondere Tabak zum Erhitzen) kommen, um den aktuellen Wettbewerbsnachteil und vor allem Steuerverlust gegenüber unseren EU-Nachbarn auszugleichen.
Sonstige Steuerthemen
- Einsatz auf EU-Ebene für Vorziehung der Abschaffung der Zollfreigrenze zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs für heimische Handelsunternehmen.