Menschen entlasten – Ökologisierung fördern

GesetzgebungSteuerrechtBleyerOktober 2020

Übersicht aus dem Regierungsprogramm 2020–2024 der neuen Volkspartei und der Grünen.

Inkrafttreten

1.1.2021

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Entwurf

Letzte Änderung

26.2.2020

Betroffene Normen

EStG, KStG, UStG

Betroffene Rechtsgebiete

Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer

Quelle

Vortrag an den Ministerrat 30. 1. 2020 und 26. 2. 2020

Menschen entlasten – Ökologisierung fördern Vortrag an den Ministerrat am 30. 1. 2020, BMF-2020-0.066.150  

Grace Period & Absetzbarkeit Arbeitszimmer Vortrag an den Ministerrat am 26. 2. 2020, BMF-2020-0.135.926 , am 16. 10. 2020, 2020-0.673.426  und am 19. 10. 2021, BMF: 2021-0.732.684  

=> ME bleibt abzuwarten

Geplante Änderungen ab 2020/2021

  • Tarifsenkung der Lohn- und Einkommensteuer der ersten Steuerstufe (von 25 %) auf 20 % (==> wird gem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 – aufgrund der Coronaviruskrise – auf 2020 vorgezogen);
  • Verlängerung des Spitzensteuersatzes von 55 % für Einkommen über 1 Mio Euro (==> Umsetzung durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020);
  • Leichtere Absetzbarkeit von Arbeitszimmern (bis maximal € 1.200,- jährlich im betrieblichen Bereich, insb für EPUs) ==> zur Umsetzung siehe das LN Briefing Arbeitsplatzpauschale
  • Entlastungen für die Landwirtschaft:
    • Erhöhung der Buchführungsgrenze auf € 700.000,- (==> Umsetzung durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020), Absenkung des fiktiven Ausgedinges auf 10%, Erhöhung der PV-Beitragsgrundlage für hauptberuflich Beschäftigte bis 27 Jahre, Angleichung der KV-Mindestbeitragsgrundlage auf das ASVG-Niveau (==> Umsetzung durch BGBl I 2020/73);
    • Schaffung einer 3-Jahres-Verteilung für Gewinne in der Landwirtschaft (==> Umsetzung durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020);
  • Ökologisierende Maßnahmen:
    • Festlegung der Flugticketabgabe auf einheitlich € 12,- (==> Umsetzung durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020);
    • Ökologisierung der Normverbrauchsabgabe (ua Überarbeitung der CO2-Formel mit Aufhebung der Deckelung); 
    • Ökologisierung der bestehenden LKW-Maut;
    • Ökologisierung Dienstwagenprivileg für neue Dienstwägen (stärkere Anreize für CO2-freie Dienstwägen);
    • Ökologisierung und Erhöhung der Treffsicherheit des Pendlerpauschales;
    • Kampf gegen den Tanktourismus und LKW-Schwerverkehr aus dem Ausland.

Geplante Änderungen ab 2022

  • Senkung der zweiten und dritten Steuerstufe der Lohn- und Einkommensteuer (von 35 %) auf 30 % und (von 42 %) auf 40 % (==> Umsetzung durch die Ökosoziale Steuerreform);
  • Anhebung des Familienbonus Plus auf € 1.750,- und des Kindermehrbetrags auf € 350,- (==> Umsetzung mit höheren Beträgen durch die Ökosoziale Steuerreform);
  • Einführung einer Begünstigung für Mitarbeitererfolgsbeteiligungen (==> Umsetzung durch die Ökosoziale Steuerreform);
  • Ausweitung Gewinnfreibetrag: Investitionserfordernis erst ab einem Gewinn von € 100.000,-;
  • weitere Erhöhung der Grenze von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) auf € 1.000,- (==> Umsetzung durch die Ökosoziale Steuerreform);
  • Einführung eines Gewinnrücktrages für Einnahmen-und Ausgabenrechner (analog zur Lösung für Künstler)

Im Regierungsprogramm weiters vorgesehen

  • Senkung der Körperschaftsteuer auf 21% (==> Umsetzung einer Senkung auf 23 % durch die Ökosoziale Steuerreform);
  • Vereinfachung von Betriebsübergaben: Einführung einer „Grace Period“ für Übergaben von kleineren und mittleren Unternehmen ==> Umsetzung durch das Grace-Period-Gesetz
  • Steueranreizmodell für die österreichische Filmproduktion;
  • Senkung des USt-Satzes für Damenhygieneartikel (==> Umsetzung durch das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz);
  • Abschaffung der Schaumweinsteuer (==> wurde durch das 19. COVID-19-Gesetz umgesetzt);
  • Neukodifikation des EStG;
  • Zusammenfassung der selbständigen Einkünfte und der Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu einer Einkunftsart;
  • Zusammenführung der „Sonderausgaben“ und der „außergewöhnliche Belastungen“ unter dem Begriff „Abzugsfähige Privatausgaben“.

Hinweis
 Zum Volltext des Regierungsprogramms 2020 – 2024 siehe ua folgenden Link



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