Änderung BVergG 2018

GesetzgebungWirtschaftsrechtKriwanekOktober 2025

EU-Anpassungen bei Vergabeverfahren in grenzüberschreitenden Verkehrsnetzen

Inkrafttreten

 

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Entwurf

Letzte Änderung

17.10.2025

Betroffene Normen

BVergG 2018

Betroffene Rechtsgebiete

 

Quelle

74/BNR, AB 214, 408/A

Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2018 geändert wird (74/BNR, AB 214, 408/A)

Die vorliegenden Regelungen betreffen allein die Anpassungen, die aufgrund der RL (EU) 2021/1187  [über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V)],  notwendig sind (die Umsetzungsfrist für diese Richtlinie ist bereits abgelaufen und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich anhängig). Die Änderungen betreffen die Vergabeverfahren bei grenzüberschreitenden Abschnitten eines Kernnetzes bzw Kernnetzkorridors, wie eine Eisenbahnstrecke zwischen zwei oder mehr Mitgliedstaaten. Die beteiligten öffentlichen Auftraggeber bzw Sektorenauftraggeber sollen künftig die Anwendbarkeit der nationalen Vergaberegelung oder einer Vergaberegelung der jeweils beteiligten Mitglied- bzw EWR-Staaten vereinbaren können. 

Als Datum des Inkrafttretens ist der Tag nach Kundmachung im BGBl vorgesehen.

Hinweis
: Die Anpassungen erfolgen im Übrigen unvorgreiflich einer geplanten Novelle des BVergG 2018, bei der das Regierungsprogramm für die 27. Legislaturperiode insb hinsichtlich der Valorisierung der Schwellenwerte und ihrer „Überführung“ ins Dauerrecht umgesetzt werden soll.

 



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