Änderungen iZm Madrider Abkommen

GesetzgebungWirtschaftsrechtKriwanekSeptember 2022

Änderungen der Ausführungsordnung zum Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken

Inkrafttreten

1.11.2021

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

6.9.2022

Betroffene Normen

 

Betroffene Rechtsgebiete

Immaterialgüterrecht

Quelle

BGBl III 2022/134

Änderungen der Ausführungsordnung zum Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (BGBl III 2022/134)

Durch Beschlüsse der Versammlung der Madrider Union im Rahmen der Verwaltungskörperkonferenzen (Governing Bodies) der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) im Herbst 2021 wurde die Ausführungsordnung zum Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (BGBl III 2020/34, zuletzt geändert durch BGBl III 2021/11) mit Wirkung vom 1. 11. 2021 geändert. Die Änderungen betreffen ua die Vertretung vor dem Internationalen Büro, die Entschuldigung für eine Verspätung bei der Einhaltung von Fristen, die Ersetzung einer nationalen oder regionalen Eintragung durch eine internationale Registrierung sowie das Erlöschen der Wirkung des Basisgesuchs, der sich aus ihm ergebenden Eintragung oder der Basiseintragung.



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