Änderung des COVID-19-Förderungsprüfungsgesetzes

GesetzgebungSteuerrechtBleyerJuli 2021

Überprüfung der Kurzarbeitsbeihilfen auch außerhalb einer Lohnsteuerprüfung 

Inkrafttreten

1.7.2021

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

30.6.2021

Betroffene Normen

CFPG

Betroffene Rechtsgebiete

 

Quelle

BGBl I 2021/118

Änderung ua des COVID-19-Förderungsprüfungsgesetzes (CFPG); BGBl I 2021/118, ausgegeben am 30. 6. 2021
(318/BNR 27. GP AB 908 BlgNR 27. GP )

Das CFPG kannte bislang betreffend die Prüfung von Kurzarbeitsbeihilfen entweder die Prüfung im Rahmen der Lohnsteuerprüfung (§ 12), bei der die Kurzarbeitsförderung gemäß § 37b Abs 7 und Abs 9 AMSG als ein weiterer Prüfungsgegenstand „mitgeprüft“ wird, oder die beauftragte Kurzarbeitsprüfung auf Weisung des BMF (§ 13).

Mit der zusätzlichen Maßnahme der „Überprüfung außerhalb der Lohnsteuerprüfung“ wird nun ein weiteres, flexibleres Überprüfungsinstrument geschaffen. Das zuständige Finanzamt darf um deren Durchführung das Amt für Betrugsbekämpfung sowie den Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge ersuchen. Dieses Instrument entspricht aber nicht einer vollumfänglichen Außenprüfung, sondern ist auf Maßnahmen beschränkt, die einer Nachschau iSd § 144 BAO entsprechen. 

Hinweis
Zur Kurzarbeitsbeihilfenprüfung siehe auch die neue VO  des BMF betreffend die nähere Ausgestaltung der Prüfung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie, BGBl II 2021/284, ausgegeben am 30. 6. 2021.



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