ZaDiG 2018 - Novelle

GesetzgebungWirtschaftsrechtKriwanekMai 2020

Implementierung der in  der VO (EU) 2019/518 zur Änderung der VO (EG) 924/2009 in Bezug auf Entgelte für grenzüberschreitende Zahlungen in der Union und Entgelte für Währungsumrechnungen vorgesehenen Sanktionen als Verwaltungsstrafen

Inkrafttreten

 

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

29.4.2020

Betroffene Normen

PfBrStG, ZaDiG 2018

Betroffene Rechtsgebiete

Finanzmarktrecht

Quelle

NR 28. 8. 2020,

Bundesgesetz, mit dem das Zahlungsdienstegesetz 2018 geändert wird und das Pfandbriefstelle-Gesetz aufgehoben wird (BGBl I 2020/39, AB 145 , RV 37 BlgNR 27. GP
, 169/ME)

Die VO (EU) 2019/518 zur Änderung der VO (EG) 924/2009 in Bezug auf Entgelte für grenzüberschreitende Zahlungen in der Union und Entgelte für Währungsumrechnungen soll mittels Schaffung eines präventiven Regulierungsrahmens die nach wie vor bestehenden Ungleichheiten im Hinblick auf Entgelte für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro aus Mitgliedstaaten, die nicht zum Euro-Währungsgebiet gehören, beseitigen sowie Informationspflichten und Anforderungen für die Währungsumrechnung im Zusammenhang mit kartengebundenen Zahlungsvorgängen und Überweisungen harmonisieren.

Die in der VO (EU) 2019/518 zur Änderung der VO (EG) 924/2009 in Bezug auf Entgelte für grenzüberschreitende Zahlungen in der Union und Entgelte für Währungsumrechnungen vorgesehenen Sanktionen werden als Verwaltungsstrafen implementiert.

Durch die Abwicklung der Pfandbriefstelle der österreichischen Landes-Hypothekenbanken wird die gegenstandslos gewordene Rechtsvorschrift (Pfandbriefstelle-Gesetz) im Sinne einer  Rechtsbereinigung aufgehoben.



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