Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird, BGBl I 2018/12
Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 wurde die Umsatzsteuer für Nächtigungen von 10 % auf 13 % angehoben. Nach massiven Protesten der Tourismuswirtschaft wird dieser Schritt nun wieder rückgängig gemacht. Somit unterliegen ab dem 1. 11. 2018 wieder dem ermäßigten Steuersatz iHv 10 %:
- „die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (einschließlich Beheizung), wobei als Nebenleistung auch die Verabreichung eines ortsüblichen Frühstücks anzusehen ist, wenn der Preis hiefür im Beherbergungsentgelt enthalten ist“ (§ 10 Abs 2 Z 3 lit c UStG) und
- „die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Campingzwecke und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen, soweit hiefür ein einheitliches Benützungsentgelt entrichtet wird“ (§ 10 Abs 2 Z 3 lit d UStG).
Die geänderten Regelungen sind erstmals auf Umsätze und sonstige Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 31. 10. 2018 ausgeführt werden bzw sich ereignen.