Kinderbetreuungsgeldgesetz (Änderung)

GesetzgebungPersonalrechtLindmayrOktober 2020

Verzicht auf Rückzahlungen von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld für die Kalenderjahre 2015 und 2016

Inkrafttreten

10.10.2020

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

12.10.2020

Betroffene Normen

KBGG

Betroffene Rechtsgebiete

Sozialrecht

Quelle

BGBl I 2020/111

Bundesgesetzes, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird, BGBl I 2020/111 vom 9.10.2020 (Selbstständiger Antrag 368 BlgNR 27. GP )

Mit der vorliegenden Novelle werden Familien, die vor Jahren einen Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld (eine Art Familienkredit) in Anspruch genommen haben, entlastet, indem von einer Festsetzung des Rückforderungsanspruchs von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld für die Kalenderjahre 2015 und 2016 Abstand genommen wird. Bereits bescheidmäßig festgesetzte Abgaben, die die Jahre 2015 oder 2016 betreffen, werden von Amts wegen rückabgewickelt.

 



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