111. Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird
Das Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG), BGBl. I Nr. 103/2001, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 75/2019, wird wie folgt geändert:
In § 49 Abs. 23 wird folgender Satz angefügt:
„Abgaben im Sinne des § 18 in der Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 116/2009, für die der Abgabenanspruch gemäß § 21 in der Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 116/2009 mit Ablauf des Kalenderjahres 2015 oder 2016 entstanden ist, sind nicht festzusetzen; im Fall der bereits erfolgten Festsetzung ist von Amts wegen der Festsetzungsbescheid aufzuheben und der festgesetzte Betrag zurückzuzahlen.“
Van der Bellen
Kurz
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)