Änderung BörseG 2018, WAG 2018, KMG 2019

GesetzgebungWirtschaftsrechtKriwanek/TumaJuni 2022

Anpassung an die Maßnahmen des europäischen Capital Market Recovery Package (CMRP)

 

Inkrafttreten

9.6.2022

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

8.6.2022

Betroffene Normen

BörseG 2018, KMG 2019, WAG 2018

Betroffene Rechtsgebiete

Wertpapierrecht

Quelle

BGBl I 2022/69, 2, AB 1459 , RV 1441 BlgNR 27. GP , 176/ME

Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 2018, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Kapitalmarktgesetz 2019 geändert werden sollen (BGBl I 2022/69AB 1459 , RV 1441 BlgNR 27. GP , 176/ME)

Die Covid-19-Krise hat auch die Kapitalmärkte der Mitgliedstaaten stark beeinträchtigt. Die Europäische Kommission hat daher am 16. 2.2021 ein Maßnahmenpaket (Capital Markets Recovery Package – CMRP) zur wirtschaftlichen Erholung der Kapitalmärkte veröffentlicht. Die zielgerichteten Bestimmungen enthalten va Erleichterungen für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien, die aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen durch ihre regelmäßige Tätigkeit auf den Finanzmärkten ein geringeres Schutzniveau benötigen. Der durch MiFID II etablierte hohe Anlegerschutz für Privatkunden wird dadurch nicht herabgesetzt.

Mit den vorliegenden Änderungen werden die nationalen Bestimmungen an die Maßnahmen des CMRP angepasst, die sich aus der RL (EU) 2021/338 zur Änderung der RL 2014/65/EU im Hinblick auf die Informationspflichten, die Produktüberwachung und die Positionslimits ergeben. Die Flankierung der VO (EU) 2021/337 zur Änderung der VO (EU) 2017/1129 im Hinblick auf den EU-Wiederaufbauprospekt und gezielte Anpassungen für Finanzintermediäre bezweckt eine Verweisanpassung im nationalen Recht im Hinblick auf Prospektnachträge.

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

Die Neuregelungen treten mit dem Tag nach Kundmachung im BGBl in Kraft (9. 6. 2022).
 

 

 



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