Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 und das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 geändert werden (BGBl I 2022/232, 661/BNR, AB 1895, 3011/A)
Zur Unterstützung der Unternehmer wirddurch dieses Bundesgesetz die Möglichkeit geschaffen , dass Bilanzbuchhalter, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer berechtigt sind, die Unternehmer in Angelegenheiten der Förderungen nach dem Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz und der aufgrund des § 5 UEZG erlassenen Förderrichtlinien zu beraten und zu vertreten und Bestätigungen und Feststellungen auszustellen.