Inkrafttreten | |
Stand des Gesetzgebungsverfahrens | Gesetz |
Letzte Änderung | 21.7.2023 |
Betroffene Normen | |
Betroffene Rechtsgebiete | Verwaltungsrecht, Konsumentenschutz |
Quelle | BGBl I 2023/94, 762/BNR, AB 2129, 3425/A |
Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) geändert wird (BGBl I 2023/94, 762/BNR, AB 2129, 3425/A)
Die Novelle beinhaltet mehr Informationsmaßnahmen zum günstigsten Stromprodukt für Verbraucher. Ua wird klagestellt, dass Rabatte (einmalige sowie wiederkehrende Vergünstigungen) auch bei der Berechnung von Teilbeträgen und nicht erst bei der Jahresabrechnung zu berücksichtigen sind. Der explizite Hinweis auf die Möglichkeit der Verbraucher iSd § 1 Abs 1 Z 2 KSchG sowie Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von bis zu 100.000 kWh, eine Anpassung der Teilbeträge zu verlangen, soll diese animieren, die Möglichkeit stärker wahrzunehmen. Zudem haben Lieferanten ihre Kunden einmal jährlich in einem persönlich an sie gerichteten, gesonderten Informationsschreiben oder auf ihren Wunsch elektronisch auf die Möglichkeit eines Wechsels gemäß § 76 ElWOG 20120 sowie den Tarifkalkulator der Regulierungsbehörde (§ 22 Z 3 E-ControlG) hinzuweisen.
Die Änderungen treten mit dem Tag nach Kundmachung im BGBl bzw mit 1. 9. 2023 in Kraft.