Ökologisierung der NoVA – Erstreckung der Lieferfrist

GesetzgebungSteuerrechtBleyerDezember 2021

Altbestandschutz von Kaufverträgen – Erstreckung der Lieferfrist der Übergangsregelung bis 1. 5. 2022

Inkrafttreten

 

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

13.12.2021

Betroffene Normen

NoVAG

Betroffene Rechtsgebiete

 

Quelle

BGBl I 2021/208

Bundesgesetz, mit dem das NoVAG geändert wird; BGBl I 2021/208, ausgegeben am 13. 12. 2021
  (NR 390/BNR 27. GP AB 1147 BlgNR 27. GP ; IA 2009/A 27. GP )

Durch das BG BGBl I 2021/18 erfolgte eine Ökologisierung der NoVA.

Nun soll die Übergangsregelung in § 15 Abs 25 NoVAG angepasst werden:

Auf Fahrzeuge, für die ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 1. 6. 2021 abgeschlossen wurde und deren Lieferung gemäß § 1 Z 1 oder deren innergemeinschaftlicher Erwerb gemäß § 1 Z 2 nunmehr vor dem 1. 5. 2022 (bislang: 1. 11. 2021) erfolgt, kann die bis zum 30. 6. 2021 geltende Rechtslage angewendet werden.

Aufgrund von akut bestehenden erheblichen Verzögerungen in den Lieferketten der Automobilindustrie, ua bedingt durch die Corona-Krise und Engpässen bei der Halbleiterproduktion, können nämlich derzeit Fahrzeugbestellungsvorgänge nicht mit der erforderlichen zeitlichen Sicherheit geplant und abgewickelt werden. Wartezeiten für die Auslieferung von Fahrzeugen können sich dadurch über viele Monate erstrecken. Zweck des § 15 Abs 25 ist der grundsätzliche Altbestandschutz von Kaufverträgen, welche vor dem 1. 6. 2021 abgeschlossen wurden. Dies dient der Rechtssicherheit und einem möglichst reibungsfreien Übergang zur neuen Rechtslage. Unter den akut bestehenden Umständen ist daher eine Erstreckung der Lieferfrist der Übergangsregelung erforderlich. Durch die unveränderte Voraussetzung eines Kaufvertragsabschlusses vor dem 1. 6. 2021 wird sichergestellt, dass die Anzahl der Kraftfahrzeuge, die in die Übergangsregelung fallen, durch die Verschiebung der Lieferfrist nicht vergrößert wird, sondern Rechtssicherheit für die bereits bestehenden Kaufverträge geschaffen wird.



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