Änderung WTBG 2017, ZTG 2019, BibuG 2014

GesetzgebungWirtschaftsrechtKriwanekJänner 2021

COVID-19 Verlängerung von Maßnahmen für Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhalter und Ziviltechniker

Inkrafttreten

1.1.2021

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

22.12.2020

Betroffene Normen

BiBuG 2014, WTBG 2017, ZTG

Betroffene Rechtsgebiete

Unternehmensrecht, Steuerrecht

Quelle

BGBl I 2020/141

Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Ziviltechnikergesetz 2019 und das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 geändert werden (BGBl I 2020/141, AB 592, 1113/A)

IZm der COVID-19-Pandemie wurden mit dem  11. COVID-19-Gesetz im April ua Regelungen iZm der Ablegung von diversen Prüfungen, der Neubestellung von Geschäftsführern, der Wiederaufnahme der Berufstätigkeit oder betr Anträge auf Verleihung der Befugnis getroffen. Nun werden die jeweils zuständigen MinisterInnen zur Verlängerung der betreffenden Fristen mittels Verordnung ermächtigt.

Enthalten ist weiters ua auch für 2021 eine Reduktion der Fortbildungsverpflichtung für Bilanzbuchhalter um 50%.

Die Novelle tritt mit 1. 1. 2021 in Kraft und mit 31. 12. 2021 außer Kraft.



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