Der Erfüllungsort ist jener Ort, an dem der Schuldner seine Leistung erbringen und der Gläubiger diese annehmen soll. Je nach dem konkreten Rechtsverhältnis kann dies der Wohnsitz bzw die Niederlassung des Schuldners oder des Gläubigers oder ein anderer Ort sein. Der Erfüllungsort hat unter anderem Bedeutung für Maß und Gewicht, für den Gerichtsstand, für die Prüfung, ob Verzug vorliegt, und für „fortwirkende Erfüllungsansprüche“ (etwa Verbesserung). Die gesetzlichen Bestimmungen sind dispositiver Natur.