In Österreich kommt eine Ehe nur zustande, wenn die Eheschließung vor einem Standesbeamten stattgefunden hat. Es gilt also der Grundsatz der obligatorischen Zivilehe. Der Ablauf der Eheschließung wird im PStG 2013 näher geregelt. Die Form einer Eheschließung im Ausland ist nach dem Personalstatut jedes der Verlobten zu beurteilen; es genügt jedoch die Einhaltung der Formvorschriften des Ortes der Eheschließung (§ 16 Abs 2 IPRG).