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Ehepakt

FamilienrechtEhe- und PartnerschaftsrechtDeixler-HübnerApril 2023

Der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung kann von den Ehegatten privatautonom ergänzt bzw eingeschränkt werden. Durch Abschluss eines Ehepaktes gem § 1217 ABGB kommt beiden Ehegatten hinsichtlich ihrer güterrechtlichen Beziehung eine erhebliche Gestaltungsfreiheit zu. Damit ein Ehepakt auch tatsächlich Gültigkeit erlangen kann, muss dieser in Form eines Notariatsakts geschlossen werden. 

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