Die Anklage gibt den Prozessgegenstand des Hauptverfahrens vor. Neben der Einstellung des Ermittlungsverfahrens und der Diversion ist sie die dritte Möglichkeit der Beendigung (im Fachjargon „Enderledigung“) des Ermittlungsverfahrens. Mit dem Einbringen der Anklage beginnt das Hauptverfahren.