Eine Adoption begründet ein dauerhaftes Eltern-Kind-Verhältnis – rechtlich wie tatsächlich. Wechselt das adoptierte Kind bzw der Erwachsene im Zuge der Adoption seinen gewöhnlichen Aufenthalt, spricht man von einer grenzüberschreitenden Adoption. In der Praxis stellen solche Fälle oft große Herausforderungen dar, da die Voraussetzungen und Bedingungen für eine Adoption je nach Herkunftsland erheblich variieren. Internationale Übereinkommen wie das HAÜ und eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden im Herkunftsstaat sind deshalb unerlässlich.

