Zwischen Miet- und Konsumentenschutzrecht existieren zahlreiche Wechselwirkungen. Im Folgenden wird ein Überblick über die für das Mietrecht relevantesten Bestimmungen des KSchG gegeben.
Anwendbarkeit des KSchG auf mietrechtliche Sachverhalte – § 1 KSchG
Allgemeines
Die Anwendung des KSchG1 auf Mietverträge ist grundsätzlich dann zu bejahen, wenn die Voraussetzungen des § 1 KSchG verwirklicht sind.2 § 1 KSchG setzt voraus, dass an einem Mietvertrag