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Kündigung durch Mieter

Miet- und WohnrechtMieteHauswurzMärz 2024

Das Bestandrecht als Dauerschuldverhältnis kann vom Bestandnehmer durch Kündigung beendet werden. Dabei unterscheidet man die ordentliche Kündigung gem §§ 1116, 1116a ABGB bzw § 29 Abs 2 MRG (im Teil- und Vollanwendungsbereich des MRG) und die außerordentliche Kündigung gem § 1117 ABGB bzw § 29 Abs 1 Z 4 MRG (im Teil- und Vollanwendungsbereich des MRG).

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