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Mietzinsrückstand

Miet- und WohnrechtMieteFritzerOktober 2024

Der Mieter gerät durch Säumigkeit bei der Begleichung des Mietzinses in Mietzinsrückstand. Der qualifizierte Mietzinsrückstand berechtigt den Vermieter zur vorzeitigen Auflösung des Mietverhältnisses (§ 30 Abs 2 Z 1 bzw 2 MRG; § 1118 Fall 2 ABGB).

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