Im Pfandbestellungsvertrag (titulus) verspricht der Schuldner einer Forderung oder ein Dritter, dem Gläubiger für seine Forderung künftig ein Pfand zu bestellen. Der Verpfändungsvertrag ist ein Sicherungsvertrag, für den keine Formvorschriften bestehen. Es liegt ein rein schuldrechtlicher, regelmäßig einseitig verpflichtender Vertrag vor, aus dem der Gläubiger einen obligatorischen Anspruch auf Abschluss eines Pfandvertrages bzw beim Immobiliarpfand auf Abgabe einer auch als einseitiges Rechtsgeschäft möglichen Aufsandungserklärung erwirbt. Der Pfandvertrag ist ein dinglicher Vertrag (modus).