Mit dem Jahreswechsel 2021/2022 sind spezielle Regelungen für ab diesem Zeitpunkt geschlossene Verträge über die Bereitstellung digitaler Leistungen in Kraft getreten. Nicht nur der Begriff der digitalen Leistung bedarf einer Klärung, sondern auch neue Gewährleistungsregelungen sowie Normen betreffend die Erfüllung, den Verzug und die Leistungsänderung dieser Verträge wurden eingeführt.