Der Wohnungseigentumsvertrag stellt eine schriftliche Vereinbarung über die Veränderung der dinglichen Rechtsposition durch sämtliche Miteigentümer einer Liegenschaft dar, welche hierdurch einer einheitlichen Wohnungseigentumsbegründung an sämtlichen tauglichen Objekten der Liegenschaft zustimmen. Durch diesen wird den jeweiligen Miteigentümern das Recht auf ausschließliche Nutzung bestimmter tauglicher Objekte eingeräumt, aber auch Regelungen hinsichtlich der Verteilung besonderer Aufwendungen, der Verwaltung oder aber der Nutzung der allgemeinen Teile der Liegenschaft sind denkbar.